Fragen & Antworten
Weshalb wurde das Babyfenster eingerichtet?
Ziel und Zweck des Babyfensters sind, ein Hilfsangebot für extreme Notsituationen bereitzustellen, um Kindsaussetzungen und Kindstötungen abzuwenden. Bei Kindsaussetzungen und Kindstötungen macht sich die Mutter in ihrer Notsituation noch strafbar (Gefängnis). Bei der Abgabe des Babys ins Babyfenster ist das nicht der Fall.
Wie lange kann ich mein Baby zurückverlangen und welche Beweise muss ich erbringen, dass ich die Mutter / der Vater bin?
Das Baby kann bis zum Vollzug der Adoption zurückverlangt werden. Diese Frist dauert mindestens ein Jahr. Die Eltern wenden sich am besten an die lokale Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde. Diese ordnet allenfalls eine DNA-Analyse an, um sicher zu gehen, dass das Kind nicht von den falschen Personen zurückverlangt wird.
Welche Hilfe leistet die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK)?
Die SHMK ist eine gemeinnützige, ZEWO-zertifizierte und unabhängige Stiftung, welche ganz auf die Beratung und Hilfe für Mütter in Not ausgerichtet ist. Sie leistet Frauen, Paaren und Familien, die durch Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes in Not geraten, finanzielle, materielle, juristische und psychologische Hilfe. Sie vermittelt Adressen von weiteren Fachleuten, Kinderkrippen, Tagesmüttervereinen und begleitetem Wohnen. Ihre kostenlose Hilfe muss nicht zurückerstattet werden. Die SHMK hilft mit, dass Eltern ihr Baby nach einer allfälligen Abgabe wieder zurücknehmen können, und dass ein Leben mit dem Kind gelingen kann.
Wie gross ist die finanzielle Hilfe, welche die SHMK im Einzelfall leistet?
Das kommt auf die individuelle Lebenssituation an. Die SHMK leistet fachgerechte Hilfe und deckt unter Umständen sämtliche Kosten, die ein Kind verursacht.
Bleiben die Anfragen bei der SHMK anonym?
Ja, die Anonymität wird gewährleistet. Im Rahmen materieller oder finanzieller Hilfeleistung muss die Identität der Hilfesuchenden bekannt sein, allenfalls sind weitere Unterlagen einzureichen. Die Beraterinnen und Berater der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind sind an die Schweigepflicht gebunden.
Ist das Babyfenster legal?
Ja, das Babyfenster ist legal. Es hilft, Kindsaussetzungen und Kindstötungen abzuwenden und rettet so Leben. Niemand, der ein Baby ins Babyfenster legt, macht sich strafbar. Das Baby ist in Sicherheit und erhält ausgezeichnete Pflege.
Es gibt Juristinnen und Juristen, die das Babyfenster kritisieren, weil es ermöglicht, ein Baby anonym in gute Hände zu übergeben. In der Folge könnte das Kind seine leibliche Herkunft nie erfahren und ein Leben lang darunter leiden. Daraus zu folgern, das Babyfenster sei illegal, ist nicht zutreffend. Ohne am Leben zu bleiben, kann man später auch nicht über seine leibliche Herkunft nachdenken.
Wir empfehlen Müttern und Vätern, sich bei der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind zu melden (Gratis-Telefon 0800 811 100). In einem vertraulichen Gespräch können sie dort die notwendige Beratung und Hilfe erhalten, damit ein Leben mit dem Kind gelingen kann.
Ebenso empfehlen wir, dem Baby einen Brief mit möglichst vielen Informationen über die Umstände seiner Abgabe mit auf den Weg zu geben oder sich bei der lokalen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB zu melden.